Das VG Karlsruhe hat die Klagen von mehreren Eigentümern gegen ihre Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die Straße „Am Birkenweg“ abgewiesen. Die beklagte Stadt Buchen hatte die Eigentümer im Jahr 2022 zu einem Erschließungsbeitrag für einen im Jahr 2017 vorgenommenen Ausbau der Straße herangezogen. Der Einwand der Kläger, die Straße sei bereits 1982 fertiggestellt gewesen, hat das Gericht nicht überzeugt Az. 12 K 8337/25 u. a.).
Keine Teilhabeleistungen für dreiwöchige Japanreise
Menschen mit Behinderung können behinderungsbedingte Mehrkosten für eine Urlaubsreise als Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Eingliederungshilfe) erhalten, jedoch nur, wenn die Reise