Kein Schadensersatz für Sturz auf Gullydeckel

Das LG Flensburg wies eine Klage auf Schadensersatz ab, da der hervorstehende Kanaldeckel keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht darstellte und für einen aufmerksamen Fußgänger erkennbar war (Az. 2 O 53/24).

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