Posttraumatische Belastungsstörung kann auch bei Leichenumbettern als Wie-Berufskrankheit anzuerkennen sein

Das BSG hat entschieden, dass eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Leichenumbettern grundsätzlich als Wie-Berufskrankheit in Betracht kommen kann, den Fall zur weiteren Prüfung an das Landessozialgericht zurückverwiesen (Az. B 2 U 19/23 R).

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