Das LG Frankenthal entschied, dass im vorliegenden Fall der Verlust und die Beschädigung von Gepäck bei einer Pauschalreise einen Reisemangel darstellen und eine Minderung des Reisepreises von 35 % rechtfertigen, jedoch keinen Anspruch auf Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit begründen (Az. 7 O 321/25).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese