Wer das Ehegattensplitting einschränkt, um Arbeitsanreize für Zweitverdiener zu verbessern, erhöht vor allem für Alleinverdiener-Familien die Steuerlast – zeigen Berechnungen des IW Köln.
Streitwertbemessung bei Gewerbesteuermessbescheiden: Keine Anwendung des § 52 Abs. 3 GKG
Der Streitwert beläuft sich bei einem Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag nach § 52 Abs. 1 GKG auf die Höhe der für das Streitjahr ermittelten Gewerbesteuer.