Nach Angaben des Statistischen Bundesamts legten die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im Februar 2026 leicht zu: Das Ordervolumen stieg preis-, kalender- und saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 0,9 Prozent.
Rückzahlung von Arbeitslosengeld nur bei grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers
Das SG Landshut entschied, dass eine Rückforderung überzahlten Arbeitslosengeldes mangels grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers unzulässig ist. Die Voraussetzungen für die Rücknahme- und Erstattungsentscheidung gemäß §