SGB II-Leistungen während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes aus wichtigem Grund

Das LSG Sachsen entschied, dass SGB II-Leistungen auch während eines vorübergehenden, aus gesundheitlichen Gründen erforderlichen Auslandsaufenthalts im Eilverfahren vorläufig zu gewähren sind (Az. L 7 AS 84/26 B ER).

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