Die Indexierung des Bayerischen Familiengelds nach Maßgabe des Wohnmitgliedstaats der Kinder verstößt gegen das Unionsrecht

Der EuGH hat entschieden, dass die nach dem Wohnort der Kinder gestaffelte Kürzung des Bayerischen Familiengelds gegen Unionsrecht verstößt und Deutschland damit seine Verpflichtungen verletzt hat (Az. C-642/24).

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