Nach dem rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetz soll die tägliche Betreuungszeit in einer Kindertageseinrichtung im Regelfall durchgängig sieben Stunden umfassen. Im Einzelfall kann aber auch eine in der Mittagszeit unterbrochene Betreuungszeit ausreichend sein, insbesondere wenn ein Erziehungsberechtigter keiner Erwerbstätigkeit nachgeht oder keine pflegerischen Pflichten erfüllen muss. So das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 A 10075/26.OVG).
Biogene Abfälle: Kein Anspruch auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
Das VG Gießen hat eine Klage abgewiesen, mit der die Klägerin eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Sammlung und Verwertung von biogenen Abfällen