Zahlungspflicht für Karateunterricht: Stillschweigende Verlängerung eines Trainingsvertrages in Karateschule

Das AG München entschied, dass durch die fortgesetzte Teilnahme des Sohnes am Karatetraining nach Ablauf der Befristung ein unbefristeter Dienstvertrag zustande kam und der Vater daher zur Zahlung der ausstehenden Trainingsgebühren verpflichtet ist (Az. 191 C 10975/25).

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