Eine bereits erhaltene Prozesskostenhilfe (PKH) für die Terminsgebühr muss zurückgezahlt werden, wenn der beigeordnete Anwalt es unterlässt, vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung falschen Vortrag seiner Mandantin zu korrigieren, so das OLG Hamburg. Dies ist jedoch die Ausnahme (Az. 4 W 88/26). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Deutscher Markt für Wagniskapital startet solide ins Jahr 2026
Trotz großer wirtschaftlicher und weltpolitischer Unsicherheiten ist der deutsche Markt für Wagniskapital solide ins Jahr 2026 gestartet. Deutsche Start-ups sammelten im ersten Quartal 1,7 Milliarden