Mit BMF-Schreiben vom 29. Januar 2021 haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen, dass § 25 UStG bei Reiseleistungen von Unternehmern mit Sitz im Drittland und ohne feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet nicht anwendbar ist. Die Nichtbeanstandungsregelung wird nun bis zum 31. Dezember 2029 verlängert (Az. III C 2 – S 7419/00016/022/023).
Streit um kostspieliges Hochzeitsgeschenk nach Beziehungsende – Ehemann muss Cabriolet herausgeben
Das OLG Nürnberg entschied, dass das Cabriolet als Hochzeitsgeschenk in das Eigentum der Ehefrau überging und der getrenntlebende Ehemann es daher nach der Trennung an