Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen die Rückausnahme des § 152 Abs. 3 Nr. 3 AO mit der Maßgabe anzuwenden ist, dass bezüglich der festgesetzten Steuer, der Summe der festgesetzten Vorauszahlungen und der anzurechnenden Steuerabzugsbeträge auf die dem Feststellungsbescheid folgenden Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerbescheide der Gesellschafter abzustellen ist (Az. IV R 29/23).
BFH zur Vollverzinsung nach § 233a AO und Billigkeit
Der BFH hat zu der Frage Stellung bezogen, ob Nachzahlungszinsen auf den Steuermehrbetrag für Umsatzsteuer wegen zu Unrecht als Vorsteuer abgezogenen ausländischen Steuern aus Billigkeitsgründen