BFH: Kein Differenzkindergeld für im anderen Mitgliedstaat wohnende Kinder, wenn der Elternteil in Deutschland nur Vermögenseinkünfte erzielt

Stellen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines unbeschränkt steuerpflichtigen Kindergeldberechtigten im unionsrechtlichen Sinne solche aus einer selbständigen Beschäftigung dar und müssen somit keine Unterschiedsbeträge für Kinder gewährt werden, die in anderen Mitgliedstaaten wohnen? Dazu hat der BFH Stellung genommen (Az. III R 7/23).

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