Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch nehmen und diese Elternzeit in mehrere Zeitabschnitte aufteilen, können sich vor jedem Zeitabschnitt auf den vorwirkenden besonderen Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 BEEG berufen. Dies gilt lt. BAG auch dann, wenn der Arbeitnehmer mehrere Elternzeitabschnitte mit nur einem Schreiben verlangt (Az. 2 AZR 213/25).
Investitionen im Mittelstand: alles andere als systematisch
Im Mittelstand dominiert Unregelmäßigkeit die Investitionsentscheidungen der allermeisten Unternehmen. Nur 3 % der insgesamt 3,8 Mio. kleinen und mittleren Unternehmen betreiben lt. KfW Research eine