Das AG München wies sowohl die Werklohnklage als auch die Widerklage auf Mängelbeseitigungskosten ab, weil der zusätzliche Aufwand für die Geländerbefestigung nicht beauftragt worden war und die beanstandeten Oberflächenmerkmale der vereinbarten Rohstahl-Optik entsprachen und daher keinen Mangel darstellten (Az. 172 C 16474/24).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese