Von Mitarbeitern einer Bäckereifiliale kann nicht verlangt werden, jedes ausgegebene Glas eingehend auf mögliche Beschädigungen zu überprüfen. Es muss nur eine Sichtprüfung auf erkennbare Bruchstellen und scharfe Kanten erfolgen. Darauf weist das LG Frankenthal hin (Az. 2 S 97/25).
Gerichte dürfen mit illegal erlangten Beweisen arbeiten
Selbst wenn die Parteien Beweise datenschutzwidrig erlangt haben, erlaubt die DSGVO den Gerichten, sie im Prozess zu verarbeiten, so der EuGH (Rs. C-484/24). Auf diese