Hotel ist kein gleichwertiger Ersatz für Cluburlaub

Das LG Frankfurt sprach einer Familie nach der kurzfristigen Absage eines gebuchten Cluburlaubs eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Reisepreises wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu, da die angebotenen Ersatzreisen nicht gleichwertig waren (Az. 2-24 O 123/25).

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