Klage gegen Wegbeleuchtung auf Nachbargrundstück: Keine Beleuchtung zwischen 22:00 und 06:00 Uhr

Das AG München entschied, dass eine Grundstückseigentümerin ihre Wegbeleuchtung zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr nicht betreiben darf, da das von den installierten Lampen ausgehende Licht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Nachbarn führt (Az. 173 C 9993/25).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge