Das AG München entschied, dass eine Grundstückseigentümerin ihre Wegbeleuchtung zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr nicht betreiben darf, da das von den installierten Lampen ausgehende Licht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Nachbarn führt (Az. 173 C 9993/25).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese