Die EU-Kommission hat beschlossen, Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Frankreich und Italien einzuleiten. Diese Länder haben es versäumt, ihre Rechtsvorschriften zur Besteuerung von Dividenden aus Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten mit der Mutter-Tochter-Richtlinie in Einklang zu bringen.
Vorverpackte Brötchen dürfen ohne Gewichtsangabe verkauft werden
Vorverpackte verzehrfertige Brötchen dürfen wie vorverpackte Aufbackbrötchen ohne Angabe eines Füllgewichts verkauft werden, wenn alle Stücke von außen sichtbar und leicht zählbar sind oder die