Verbreitet eine Ärztin in einer WhatsApp-Gruppe in einem Krankenhaus Gesundheitsdaten eines Kollegen, muss sie diesem Schadensersatz zahlen. Dies entschied das ArbG Siegburg (Az. 1 Ca 1741/25).
AMLA-Konsultation zur Bewertung und Klassifizierung des Risikoprofils der Verpflichteten im Nichtfinanzsektor
Die AMLA hat einen Entwurf einer delegierten Verordnung einschließlich Anhängen vorgelegt und eine umfangreiche Konsultation eingeleitet, die bis zum 27.09.2026 läuft.