Der EuGH hat entschieden, dass Google dann haftbar gemacht werden kann, wenn es durch die Prüfung des Kanals und dessen Inhalte vor Vertragsschluss konkrete Kenntnis vom wesentlichen Inhalt der Videos erlangt hat und daher nicht mehr als neutraler Hosting-Anbieter handelt; die abschließende Prüfung obliegt dem nationalen Gericht (Az. C-421/24).
Kein Anspruch auf Kostenübernahme für eine telemedizinische Beurteilung einer Lepra-Erkrankung durch brasilianische Ärzte
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Kosten für eine telemedizinische Beurteilung einer vermuteten Lepra-Erkrankung durch brasilianische Ärzte vorläufig nicht zu übernehmen