Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen e. V., die eine Vielzahl von Klägern vertritt, war die Einführung von Werbeunterbrechungen im Streamingdienst Prime Video vertraglich unzulässig. Das BayObLG widersprach dem und hat die Verbandsklage abgewiesen (Az. 102 VKl 1/24 e).
Ein Stück vom Startup: Mitarbeiter werden zu Stakeholdern
Viele Startups können keine hohen Gehälter zahlen, stattdessen bieten sie ihren Beschäftigten ein Stück am Unternehmen: Wer den Aufbau mitträgt, soll später am Erfolg mitverdienen,