Viele Startups können keine hohen Gehälter zahlen, stattdessen bieten sie ihren Beschäftigten ein Stück am Unternehmen: Wer den Aufbau mitträgt, soll später am Erfolg mitverdienen, etwa wenn das Startup verkauft wird. Insgesamt beteiligt lt. Bitkom derzeit gut jedes dritte Startup (36 Prozent) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weitere 41 Prozent können sich das für die Zukunft vorstellen.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese