Die von der Kommunalen Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR im Wege einer Rahmenvorgabe zum 1. Januar 2027 grundsätzlich vorgesehene Umstellung von Gelben Säcken auf Gelbe Tonnen zur Entsorgung von Leichtverpackungen auf dem Gebiet der Stadt Mainz ist nicht sofort vollziehbar. Dies entschied das VG Mainz in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren (Az. 4 L 263/26.MZ).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese