Das BVerfG entschied, dass § 38 Abs. 5 und 6 i. V. m. § 34 Abs. 16 Satz 1 KStG in der Fassung des JStG 2008 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist (Az. 2 BvR 988/16).
Mehr Verbraucherschutz bei Kreditverträgen: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie
Verbraucher sollen besseren rechtlichen Schutz erhalten, wenn sie Kreditgeschäfte tätigen. Verbessert werden soll der Verbraucherschutz insbesondere bei Geschäften nach dem Modell „Buy now pay later“.