Organklage gegen Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum sog. Heizungsgesetz im Jahr 2023 ohne Erfolg

Das BVerfG hat die Anträge im Organstreitverfahren eines Mitglieds des 20. Deutschen Bundestages gegen die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetzänderungsgesetz („Heizungsgesetz“) im Jahr 2023 verworfen (Az. 2 BvE 4/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge