Das VG Osnabrück hat eine Klage zweier Fachärzte für Innere Medizin aus dem Landkreis Osnabrück, die die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis für das Gebiet Allgemeinmedizin zum Ziel hatte, gegen die Ärztekammer Niedersachsen abgewiesen (Az. 1 A 10/23).
Zahnärztliche Aufklärungspflichten über entstehende Behandlungskosten
Implantologische Leistungen – einschließlich vorbereitender Maßnahmen – sind regelmäßig Privatleistungen. Patienten sind nur dann von der Zahlungspflicht befreit, wenn sie eine mangelhafte Kostenaufklärung nachweisen können.