BFH: Aufhebung eines FG-Urteils gegen den falschen Beklagten

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob § 37 Abs. 2 AO anwendbar ist, wenn Kapitalertragsteuer für tatsächlich nicht erzielte Kapitalerträge abgeführt wurde (Az. VIII R 33/20).

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