Im Bundesrat beschlossen: Elektro-Mobilität zahlt sich aus

Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge am 15. Oktober auf den Weg gebracht. Am 4. Dezember hat der Bundestag den Gesetzentwurf beschlossen, am 19. Dezember folgte die Zustimmung des Bundesrats.

Bundesrat für mehr Elterngeld und Ausweitung auf Pflegeeltern

In seiner am 19. Dezember 2025 gefassten Entschließung begrüßt der Bundesrat die Pläne der Bundesregierung, die Einkommensgrenze sowie den Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes spürbar anzuheben. Er fordert in diesem Zusammenhang die Bundesregierung auf, die allgemeine Preisentwicklung zu berücksichtigen und zu prüfen, ob die Elterngeldbeträge künftig regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst werden können.

Energiepreise: Entlastungen für alle

Die Energiepreise sinken ab dem 1. Januar 2026 für alle spürbar. Die Bundesregierung bezuschusst die Strom-Netzentgelte und schafft die Gasspeicherumlage ab. Die Stromsteuer für produzierende Unternehmen und Landwirte bleibt dauerhaft niedrig.

Entlastung bei Energiekosten: Niedrigere Stromkosten

Mit 6,5 Milliarden Euro-Bundeszuschuss sinken die Strom-Netzentgelte 2026 für alle. Für produzierende Unternehmen und Landwirte bleibt die Stromsteuer dauerhaft niedrig. Das Gesetz hat am 19. Dezember den Bundesrat passiert.

Bundesrat gibt Weg für die Aktivrente frei

Die Aktivrente kommt. Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem entsprechenden Gesetz zugestimmt. Es ist Teil des Rentenpakets, mit dem die Bundesregierung den aktuellen Herausforderungen des Arbeitsmarktes begegnen und die deutsche Wirtschaft stärken möchte.

Mehr Investitionen für gute Arbeitsplätze und Wachstum

Die Bundesregierung will weitere Impulse für mehr private Investitionen setzen: Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag verabschiedet. Ein Fokus liegt auf besseren Bedingungen für neue Investitionen von innovativen Unternehmen und Start-ups.

Betriebliche Altersvorsorge wird gestärkt

Künftig sollen mehr Menschen von einer guten Betriebsrente profitieren können – vor allem Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen sowie mit geringem Einkommen. Das sieht das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz vor. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 19. Dezember 2025 zugestimmt.

Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Vor Mitte März 2026 wird kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB gegen Unternehmen eingeleitet, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 am 31. Dezember 2025 endet. Das kommt einer faktischen Fristverlängerung gleich. Das teilt die BStBK mit.