Reemtsma-Direktanspruch auf Vorsteuererstattung im Insolvenzfall

Bei zu Unrecht in Rechnung gestellter und abgeführter Umsatzsteuer kann der Leistungsempfänger im Falle der Insolvenz des Leistenden die zu viel gezahlte Umsatzsteuer statt vom Leistenden im Billigkeitswege sofort und in voller Höhe gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Er ist lt. FG Baden-Württemberg nicht gehalten, seinen Anspruch zunächst zur Insolvenztabelle anzumelden und abzuwarten, mit welchem […]

Lieferung von alkoholischen Flüssigkeiten durch Landwirte unterliegt der Regelbesteuerung

Alkohol ist kein landwirtschaftliches Erzeugnis und die Herstellung von Rohalkohol aus Obstmaische keine eine landwirtschaftliche Dienstleistung. Die Herstellung von Alkohol mittels einer Destillieranlage ist umsatzsteuerrechtlich kein landwirtschaftlicher Nebenbetrieb, weil er nicht mit Mitteln ausgeübt wird, die normalerweise in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden. So das FG Baden-Württemberg (Az. 14 K 2016/21).

Volle Erstattung bei gravierenden Reisemängeln trotz Teilleistungen

Bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrags kann dem Teilnehmer einer Pauschalreise eine volle Erstattung zustehen, selbst wenn ihm bestimmte Leistungen erbracht wurden. Dies ist lt. EuGH der Fall, wenn die mangelhafte Erbringung von Reiseleistungen so schwerwiegend ist, dass die Pauschalreise zwecklos wird, und die Reise für den Reisenden nicht mehr von Interesse ist (Rs. C-469/24).

Marode Infrastruktur bremst Wirtschaft stärker denn je

84 Prozent der deutschen Unternehmen sehen in der schlechten Verkehrsinfrastruktur eine wirtschaftliche Belastung, zeigt eine neue Studie des IW Köln. Mittel aus dem Sondervermögen könnten helfen – wenn sie tatsächlich in Straßen und Schienen investiert werden.

BFH: Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses

Der BFH hat entschieden, dass die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG nicht zu gewähren ist, wenn ein Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Die Steuerförderung setzt vielmehr voraus, dass durch die Baumaßnahme bisher nicht vorhandene Wohnungen geschaffen werden. Dies erfordert eine Vermehrung des vorhandenen Wohnungsbestands (Az. IX R 24/24).