Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe – Änderung des Nutzungsverhältnisses zwischen unternehmerischem Bereich und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit i. e. S.

Das BMF gibt die bisherige Verwaltungsauffassung auf, wonach bei einer Nutzungsänderung zugunsten nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten i. e. S. eine unentgeltliche Wertabgabe zu prüfen war, und stellt klar, dass stattdessen regelmäßig eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG maßgeblich ist. Der UStAE vom 01.10.2010 wird daher geändert (Az. III C 2 – S 7316/00022/007/023).

Gesetzentwurf für mehr Barrierefreiheit

Die Bundesregierung will die Barrierefreiheit in Deutschland sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich umfassend verbessern. Für Menschen mit Behinderungen ist Barrierefreiheit eine grundlegende Voraussetzung für gleichberechtigte und gemeinschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen. Auch ältere Menschen oder Eltern mit Kinderwagen profitieren.

Massenentlassung – Rechtsfolge von Fehlern im Anzeigeverfahren

Kündigungen, die ohne Erstattung einer erforderlichen Massenentlassungsanzeige ausgesprochen werden, sind unwirksam. Gleiches gilt, wenn eine Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wird. So entschied das BAG (Az. 6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22).

Keine Auskunft über Samenspenden

Das OLG Frankfurt hat bestätigt, dass die mittels Samenspende gezeugte Klägerin von dem behandelnden Arzt nicht Auskunft über die Anzahl u. a. der Verwendung von Samenspenden ihres Vaters verlangen kann. Es fehle ein rechtlich geschütztes Bedürfnis für diese Auskunft (Az. 17 U 60/24).

Klagen gegen Festsetzung der Grundsteuer abgewiesen

Das VG Wiesbaden hat mehrere Klagen abgewiesen, die sich gegen die Festsetzung von Grundsteuer B für das Jahr 2025 richteten. Die Grundsteuerfestsetzung durch die jeweilige Gemeinde sei rechtmäßig erfolgt (Az. 1 K 653/25.WI, 1 K 1111/25.WI und 1 K 1139/25.WI).

Sanierung ohne Insolvenz – zu welchem Preis? BRAK sieht Verfassungsverstöße beim StaRUG

Das StaRUG, gedacht als Rettungsinstrument für Unternehmen vor Insolvenzen, könnte Grundrechte von Anteilseignern verletzen. In ihrer Stellungnahme zu zwei anhängigen Verfassungsbeschwerden zeigt die BRAK die Schwachstellen auf: Das StaRUG enthält keine verfassungskonforme Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums bei Entzug von Anteilsrechten an Unternehmen.

BGH: Mehrfachsignaturen berühren Wirksamkeit des beA‑Versands nicht

In der Praxis des elektronischen Rechtsverkehrs bestehen bisweilen Unsicherheiten über die Reichweite der formalen Anforderungen des § 130a ZPO. Dazu zählt die Frage, welche Folgen Mehrfachsignaturen haben, wenn nur einer der Unterzeichnenden den Schriftsatz über sein beA übermittelt. Die BRAK weist auf ein aktuelles Urteil des BGH hin (Az. I ZR 106/25).