BFH zum Inhalt der Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 Satz 1 KStG bei Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit für die Trägerkörperschaft durch einen BgA

Die Angabe eines Zahlungstags für eine verdeckte Gewinnausschüttung, die in der Übernahme einer verlustbringenden Tätigkeit durch einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) für die Trägerkörperschaft besteht, ist in einer Bescheinigung gemäß § 27 Abs. 7 i. V. m. Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes entbehrlich. So der BFH (Az. VIII R 39/23).

BFH zur formellen Satzungsmäßigkeit

Materielle Fehler im Sinne des § 60a Abs. 5 Satz 1 der Abgabenordnung sind Fehler im Feststellungsbescheid nach § 60a Abs. 1 AO, die allein die formelle Satzungsmäßigkeit betreffen. So der BFH (Az. V R 23/23).

BFH: Auslagerung des Spielbetriebs durch einen Sportverein

Der BFH entschied, dass die unentgeltliche Überlassung von Stadiontribüne und Flutlichtanlage eines Sportvereins an die ausgegliederte GmbH zwar keine Entnahmebesteuerung auslöst, jedoch eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG innerhalb des zehnjährigen Berichtigungszeitraums vorzunehmen ist (Az. V R 36/23).

Umsetzung von EU-Recht: drei Verfahren gegen Deutschland

Die EU-Kommission hat zu Vertragsverletzungen rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten beschlossen. Deutschland ist in drei Fällen betroffen: bei der Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie, der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. und dem Gebäudesanierungsplan gemäß der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

Klimaziele lassen sich deutlich kosteneffizienter erreichen

Die geplante Einführung des neuen EU-Emissionshandels für Gebäude und Straßenverkehr (ETS2) ab 2028 kann die europäische Klimapolitik erheblich kosteneffizienter machen. Dafür muss er aber als echtes marktbasiertes Leitinstrument ausgestaltet werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des ZEW Mannheim zur CO₂-Bepreisung in der EU.

Schutz von Urheberrecht und kreativer Arbeit im Zeitalter künstlicher Intelligenz

Am 10.03.2026 verabschiedeten die Abgeordneten des EU-Parlaments eine Reihe von Empfehlungen zum Schutz urheberrechtlich geschützter kreativer Werke vor der Nutzung durch künstliche Intelligenz (KI). Sie sind der Ansicht, dass das EU-Urheberrecht für alle Systeme generativer künstlicher Intelligenz (genAI) auf dem EU-Markt gelten sollte.