Urteil in Sachen vzbv gegen PENNY Markt GmbH

In dem Rechtsstreit des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen die PENNY Markt GmbH hat das OLG Hamm die Klage abgewiesen, da keine „Benachteiligung aus Gründen einer Behinderung oder des Alters“ feststellbar sei, allerdings die Revision zugelassen (Az. I-13 UKl 7/25).

Rechtsstreit um Kündigung einer Betriebsrätin

Das ArbG Nürnberg hat der Kündigungsschutzklage einer Betriebsrätin gegen Siemens Energy stattgegeben. Es hat entschieden, dass die im November 2025 ausgesprochene fristlose Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet habe (Az. 9 Ca 6336/25)

EuGH bestätigt nationale Verbote für Online-Glücksspiel und Rückforderungsansprüche bei Unzulässigkeit

Laut EuGH hindert das Unionsrecht einen Mitgliedstaat nicht daran, bestimmte in anderen Mitgliedstaaten zugelassene Online-Dienstleistungen zu verbieten und die zivilrechtlichen Konsequenzen aus dem Verbot zu ziehen. Ein Verbraucher kann von in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Anbietern die Erstattung verlorener Einsätze verlangen, wenn die betreffenden Spiele in seinem Wohnsitzstaat verboten waren (Rs. C-440/23).

BFH zur Verfassungsmäßigkeit des § 15a Abs. 1a EStG

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob § 15a Abs. 1a EStG insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, als die Vorschrift nachträgliche Einlagen eines Kommanditisten bei der Bemessung eines Verlustausgleichsvolumens für den horizontalen Verlustausgleich in zukünftigen Veranlagungszeiträumen unberücksichtigt lässt (Az. IV R 27/23).

BFH zur Umsatzsteuerpflicht von Bestattungsleistungen

Der BFH hatte zu klären, ob die Überlassung von Kühlräumen und -zellen zur Leichenaufbewahrung, von Räumlichkeiten zur Abhaltung von Trauerfeiern sowie die sog. hygienische Totenversorgung durch ein Bestattungsunternehmen eigenständige Hauptleistungen darstellt, die nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei sind (Az. V R 31/23).

Anteil der Eltern mit Elterngeld Plus auf Höchststand

1,19 Millionen Frauen und 417.000 Männer bezogen 2025 Elterngeld. Der Väteranteil blieb mit 25,9 % nahezu unverändert. Der Anteil der Beziehenden von Elterngeld Plus lag lt. Statistischem Bundesamt mit 40,3 % auf einem neuem Höchststand.

Wiesbadener Wasserverbrauchsteuer rechtswidrig

Der für das Kommunalaufsichtsrecht auf dem Gebiet des Abgabenrechts zuständige 5. Senat des VGH Hessen hat entschieden, dass die durch die Landeshauptstadt Wiesbaden zum 1. Januar 2024 eingeführte Wasserverbrauchsteuer rechtswidrig ist (Az. 5 A 1027/25).