BFH: Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Verwertung sicherungsübereigneten beweglichen Betriebsvermögens durch den absonderungsberechtigten Gläubiger

Überlässt der Insolvenzverwalter dem absonderungsberechtigten Gläubiger die der Masse zugehörigen sicherungsübereigneten beweglichen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens zur Verwertung und entsteht nachfolgend durch deren Verkauf ein einkommensteuerpflichtiger Gewinn, ist die darauf entfallende Einkommensteuer eine „in anderer Weise“ durch die Verwertung der Insolvenzmasse begründete Masseverbindlichkeit. So entschied der BFH (Az. X R 9/20).

Materialengpässe in der Industrie gesunken

Die Materialknappheit in der deutschen Industrie hat sich entspannt. Im Juni berichteten noch 31,9 % der befragten Firmen von Engpässen, nach 35,3 % im Mai. Das ist allerdings immer noch deutlich mehr als der langfristige Mittelwert von 15,2 %. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts hervor.

Mehr Harmonisierung bei den nationalen Entsendevorschriften stärkt den EU-Binnenmarkt

Unternehmen können im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit Beschäftigte zeitlich begrenzt in andere EU-Mitgliedstaaten entsenden. Allerdings müssen die Entsendeunternehmen für jedes EU-Land unterschiedliche bürokratische Erfordernisse erfüllen und Meldeportale benutzen. Gerade in den Grenzregionen wünschen sich Unternehmer lt. IfM Bonn mehr Harmonisierung der nationalen Entsenderegeln und -verfahren.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Schweden

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat mit den Stimmen aller Fraktionen außer der Linken für den Gesetzentwurf (20/7307) der Bundesregierung zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Schweden gestimmt.

Digitalbranche wächst stabil in schwierigem Umfeld

Deutschlands digitale Wirtschaft zeigt sich krisenfest. Das Geschäftsklima ist im Gegensatz zur Gesamtwirtschaft weiterhin positiv, der Markt wächst und es entstehen neue Jobs. 2023 erwartet der Digitalverband Bitkom für die Unternehmen der IT und Telekommunikation (ITK) im deutschen Markt ein Umsatzplus von 2,1 Prozent auf 213,2 Milliarden Euro.

Änderung der Differenzbetragsanpassungsverordnung

Das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und das Strompreisbremsegesetz sind am 21.12.2022 in Kraft getreten. Jetzt hat das BMWK im Einvernehmen mit dem BMF und mit Zustimmung des Bundestages eine Rechtsverordnung zur Anpassung des Differenzbetrags vorgelegt.