§ 15 Absatz 2 Satz 2 des Conterganstiftungsgesetzes ist mit dem Grundgesetz vereinbar

Das BVerfG entschied, dass § 15 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Conterganstiftung für behinderte Menschen (ContStifG) in den Fassungen vom 26. Juni 2013 und vom 21. Februar 2017 mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Az. 1 BvL 6/21).

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