Das FG Münster entschied, dass ein Steuerbescheid bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten nach § 175b AO unabhängig von der Fehlerquelle und somit auch dann geändert werden kann, wenn der Fehler ebenso bei Vorlage einer Bescheinigung in Papierform aufgetreten wäre (Az. 8 K 294/23 E).
Anwaltsberuf: Zulassung bleibt 17 Jahre nach Versicherungsbetrug versagt
Der BGH hat einem ehemaligen Anwalt versagt, 17 Jahre nach einer Verurteilung wegen bandenmäßigen Versicherungsbetrugs, erneut die Zulassung als Anwalt zu erhalten. Er sei auch