Das FG Münster entschied, dass ein Steuerbescheid bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten nach § 175b AO unabhängig von der Fehlerquelle und somit auch dann geändert werden kann, wenn der Fehler ebenso bei Vorlage einer Bescheinigung in Papierform aufgetreten wäre (Az. 8 K 294/23 E).
Berufsgeheimnis im juristischen Reagenzglas: Halb voll oder halb leer?
Mit dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Neufassung der sog. DAC-Richtlinie sollen die gesetzlichen Regelungen zur Verschwiegenheitspflicht an die Rechtsprechung des EuGH angepasst werden. Im