Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren rund 5,8 Millionen Jobs von der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 betroffen. Somit lagen 14,8 % aller Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland vor der Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022 rechnerisch unterhalb des Stundenlohns von 12 Euro.
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden