Ob per Stechuhr, Excel-Tabelle oder App: Seit September 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsbeginn und -ende, Dauer der Arbeitszeit sowie Überstunden ihrer Beschäftigten zu erfassen. Bislang hat aber lt. Bitkom erst etwas mehr als jedes zweite Unternehmen den entsprechenden Beschluss des Bundesarbeitsgerichts umgesetzt.
Klage gegen Zurückweisung einer datenschutzrechtlichen Beschwerde
Das VG Magdeburg hat die Klage gegen die Zurückweisung der datenschutzrechtlichen Beschwerde abgewiesen, weil die vom Kläger gerügten DSGVO-Vorschriften keine individuellen Rechte begründen und bei