Ab 1. September wichtige Änderungen der Verfahrensvorschriften des EuGH und EuG in Kraft

Am 01.09.2024 traten wichtige Änderungen der Verfahrensvorschriften des EuGH und des EU-Gerichts in Kraft. Mit den neuen Vorschriften werden Änderungen der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union umgesetzt und die Verfahren vor beiden Gerichten modernisiert.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

APAS-Marktanalyse 2025

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle hat erstmals eine Marktanalyse zum Abschlussprüfermarkt in Deutschland für den Berichtszeitraum 2020 bis 2024 veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.