Das SG Dortmund entschied, dass weder die Abberufung der Klägerin als Gleichstellungsbeauftragte noch ihre dauerhafte Umsetzung in den Allgemeinen Sozialen Dienst rechtmäßig waren, da es an dienstlichen Gründen fehlte und das Direktionsrecht der Stadt überschritten wurde (Az. 3 SLa 696/24).
Rechtsanwaltsfachangestellte: Abwärtstrend bei Ausbildungsverhältnissen gebremst
Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge bei Rechtsanwalts- sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten ist im Jahr 2025 erneut zurückgegangen. Der Abwärtstrend hat sich aber deutlich verlangsamt