Das LAG Düsseldorf hat entschieden, dass die Abberufung der Klägerin als Gleichstellungsbeauftragte und ihre dauerhafte Umsetzung auf eine geringerwertige Stelle im Allgemeinen Sozialen Dienst rechtswidrig sind und die Stadt verpflichtet ist, sie weiterhin als Gleichstellungsbeauftragte und Leiterin der Stabsstelle Gleichstellung zu beschäftigen (Az. 3 SLa 696/24).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese