Das VG Koblenz hat zwei Klagen gegen die Änderung des Abfallabfuhrservice durch den Abfallentsorger im Rhein-Hunsrück-Kreis abgewiesen (Az. 4 K 1106/24.KO, 4 K 1117/24.KO).
Busfahrer verursacht grob fahrlässig schweren Verkehrsunfall – ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt
Wer als Busfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und zu geringen Abstands grob fahrlässig einen Verkehrsunfall mit hohem Schaden und Schwerverletzten verursacht, muss mit der ordentlichen Kündigung