Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass der Arbeitnehmer am Ort der ersten Tätigkeitsstätte zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten zu erbringen hat, die er arbeitsvertraglich oder dienstrechtlich schuldet und die zu dem von ihm ausgeübten Berufsbild gehören. So entschied das FG Hamburg (Az. 6 K 207/21).
Digitalisierung beim Grundstückskauf: BMJV veröffentlicht neuen Gesetzentwurf
Grundstückskaufverträge sollen künftig komplett digital vollzogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das BMJV am 09.07.2025 veröffentlicht hat. Konkret geht es dabei um den