Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sind als Verpflichtete des Geldwäschegesetzes verpflichtet, Unstimmigkeitsmeldungen zum Transparenzregister abzugeben, wenn sie eine Unstimmigkeit zwischen den Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten feststellen, die im Transparenzregister stehen und denen, die sie aus eigenen anderen Erkenntnissen gewonnen haben. Darauf weist die WPK hin.
Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 24. März 2026
Die Kommission für Qualitätskontrolle der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 24. März 2026.