Abmahnungen und Kündigung gegenüber einer Strahlenschutzbeauftragten unwirksam

Das LAG Hamburg hat festgestellt, dass zwei Abmahnungen und eine fristlose Kündigung gegenüber einer Strahlenschutzbeauftragten unwirksam sind (Az. 1 SLa 18/25 und 1 SLa 19/25).

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