Ab dem 01.07.2024 sollen in Deutschland bereits Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mautpflichtig sein. Die DIHK erwartet Probleme und plädiert dafür, die Neuregelung zu überarbeiten. Denn die Abgrenzung bei der Mautbefreiung ist für die Betroffenen nicht nachvollziehbar, und gerade kleinere Gewerbetreibende sind sich ihrer neuen Pflichten oftmals noch gar nicht bewusst.
Erneuerbare-Energien-Gesetz: Neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer
Das BMWE hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor veröffentlicht. In diesem Rahmen soll