Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland hat sich zwischen April 2022 und April 2023 im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns verringert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hatten Besserverdienende im April 2023 das 2,98-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden erhalten, im April 2022 war es noch das 3,28-Fache.
Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung vom 4. Juni 2025 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 24 Absatz 5 DBA-Japan
Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben mit diesem Schreiben festgelegt, wie das in Artikel 24 Absatz 5 des am 17. Dezember 2015