Die im Vertrag verwendetet Klausel ist lt. LAG Düsseldorf unwirksam, weil sie entgegen der gesetzlichen Vorgabe nicht schriftlich vereinbart wurde. Durch das leer gebliebene Unterschriftsfeld für den zweiten Geschäftsführer erweckt der Arbeitsvertrag den Eindruck, es liege lediglich ein unvollständiger Vertragsentwurf vor (Az. 3 SLa 614/24).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese