Änderung der Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung der in Ungarn ansässigen Unternehmer

Das BMF teilt die Änderung der örtlichen Zuständigkeit für in Ungarn ansässige Unternehmer mit Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereiches der Abgabenordnung nach der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung mit (Az. IV D 1 – S 0123/00023/002/014).

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