Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Insbesondere aufgrund der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung ergibt sich lt. BMF an verschiedenen Stellen Änderungsbedarf beim Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 146a (Az. IV D 2 – S 0316-a/00027/008/020).

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